Alle Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein, den Klasse 3- oder entsprechenden EU-Führerschein (Klasse B) haben und über zwei Jahre Fahrpraxis verfügen. Außerdem fordert die Fahrerlaubnisverordnung zum Führen eines Bürgerbusses eine „Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“. Dazu muss der alte Führerschein auf die neuen EU-Klassen umgeschrieben werden und es sind in regelmäßigen Abständen ärztliche Untersuchungen notwendig.
Durch eine Sonderregelung in NRW wurde sichergestellt, dass die eigentlich für Berufskraftfahrer gedachte Fahrerlaubnisverordnung den speziellen Bedürfnissen des Bürgerbusbetriebes gerecht wird.
Sie erfüllen die Anforderungen und haben ein generelles Interesse daran, für den Bürgerbus Lohmar als Fahrer(in) aktiv zu werden? Dann wenden Sie sich für weitere unverbindliche Informationen an:
Helene Krotky Telefon 02246-7505 helene.krotky(at)t-online.de